Lüdemann, Wildfeuer und Partner

Gesundheitswesen

Wir beraten Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, MVZs und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen rechtlich und unternehmerisch auf ihren jeweiligen Geschäftsfeldern. Das umfasst alle vertragsarzt- und zahnarztrechtlichen Aspekte und die Honorarfragen. Wir betreuen diese im Rahmen der Existenzgründung, von Kooperationen und bei der strukturellen Entwicklung ihrer ärztlichen Tätigkeit. Insoweit gestalten wir alle erforderlichen Verträge wie Praxiskaufverträge, Gemeinschaftspraxisverträge, Verträge über die Gründung von MVZs sowie Arbeitsverträge und Geschäftsführerverträge. Dabei haben wir auch die „richtige unternehmerische Entscheidung“ im Blick. Wir versuchen, aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit und Erfahrung im Gesundheitswesen den richtigen Weg zum beruflichen Erfolg aufzuzeigen und diesen rechtlich umzusetzen. Dabei arbeiten wir mit den in der Kanzlei tätigen Steuerberatern interdisziplinär zusammen. Auf diese Weise können wir alle Ausübenden von Heilberufen umfassend in jedem Stadium ihrer beruflichen Entwicklung beraten.

Beratung bei Praxisgründung, Kooperationen und Praxisnachfolge

In enger Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen. Sie erhalten von uns fachkundige Hilfe und Beratung rund um die optimale Gestaltung. Bei Nachfolgeregelungen beinhaltet dies auch das Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Schenkungssteuerrecht. Unser Bestreben, eventuell bestehende Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, trägt dazu bei, Zeit und Kosten zu sparen.

Steuerplanung und -gestaltung

Steuerberatung ist nach unserem Verständnis aktive Gestaltungsberatung. Deshalb unterstützen wir Sie in Ergänzung zu den regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit folgenden Zusatzleistungen:

Ihre Ansprechpartner:

Ansprechpartner

Dr. Peter Lüdemann
Steuerberatung
fon +49 89 8905555-0
fax +49 89 8905555-20
p.luedemann@kanzlei-lwk.de